Ersthilfe
Direkt nach dem Unfall – Was tun?
Während Sie oder Ihre Angehörigen von dem Unfall völlig überrascht, voller Sorge und auch Angst sind, tun die Profis ihre Arbeit, ruhig, routiniert und mit viel Erfahrung.
Das mag Ihnen manchmal nicht schnell genug gehen oder Sie verstehen nicht, was Polizei, Rettungskräfte und Pflegepersonal tun. Seien Sie beruhigt, diese Menschen machen ihre tägliche Arbeit und wissen, was sie tun. Zum Wohl des Verletzten und auch der Angehörigen.
Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO) hilft schnell und unbürokratisch bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfälle.
Polizei
Die Polizei erscheint an einer Unfallstelle, um Gefahren abwehrende Maßnahmen zu treffen, wie zum Beispiel Absperrmaßnahmen. Die Polizei sorgt auch dafür, dass weitere notwendige Hilfe gewährt wird. Daneben prüft sie, ob ein strafbares Fehlverhalten zu dem Unfall geführt hat. Wenn dann eine Straftat erkennbar ist, wird die Polizei ein Strafverfahren einleiten. Dazu ist sie durch die Strafprozessordnung gezwungen. Sie hat in dem Fall keinen Ermessenspielraum.
Wenn die Polizei tätig wird, fertigt sie einen schriftlichen Vorgang, der von der Sachbearbeitung später bearbeitet wird. Wenn Sie Fragen zu dem Unfallgeschehen haben, können Sie bei der Unfall-Sachbearbeitung der Polizei nachhören.
Für den weiteren Fortgang ist es hilfreich, wenn Sie wissen, welche Polizeibehörde den Unfall bearbeitet und wie die Vorgangsnummer der Polizei lautet. Info: Welche Polizeibehörde zuständig ist, richtet sich nach dem Unfallort.
Im Krankenhaus
Verhalten gegenüber dem Patienten
Schwer verletzte Patienten sind oft bewusstseinseingeschränkt oder im Koma. Obwohl die Augen meist geschlossen sind, können sie vieles um sich herum wahrnehmen. Vermeiden Sie daher zu viele Besucher auf einmal. Kurze, regelmäßige Besuche wirken beruhigender. Sprechen Sie ruhig und klar, vermeiden Sie lautes Rufen oder emotionale Ausbrüche.
Verhalten gegenüber dem Behandlungsteam
Die Erkrankung Ihres Angehörigen steht im Mittelpunkt. Bitte beachten Sie, dass auch andere Patienten Anspruch auf intensive Betreuung haben. Benennen Sie höchstens zwei feste Ansprechpartner für das Behandlungsteam und vereinbaren Sie feste Besuchszeiten, um den Ablauf auf der Station nicht zu stören. Bei Fragen zur Hilfeplanung, Antragstellung oder zur weiteren Versorgung (z. B. Rehabilitation) unterstützt Sie der Sozialdienst des Krankenhauses.
Versicherungen
Man unterscheidet zwischen Kaskoversicherungen, die eigene Schäden absichern (z. B. am Fahrzeug), und Haftpflichtversicherungen, die für Schäden an fremdem Eigentum aufkommen.
Verursacht ein Fahrer einen Unfall, ersetzt die Haftpflichtversicherung den Schaden des anderen Fahrzeugs, während die Vollkasko den eigenen Schaden deckt.
Nach einem Verkehrsunfall haben Betroffene daher meist mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tun. Wichtig ist, schnell zu klären, bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist – in Deutschland dürfen nur versicherte Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Der Zentralruf der Autoversicherer informiert darüber, bei welcher Gesellschaft der Unfallverursacher versichert ist (Tel. 0180 / 25026).
Ist kein Versicherungsschutz vorhanden, hilft die Verkehrsopferhilfe e. V. (Tel. 040 / 301800).
Automobilclubs
Als Mitglied eines Automobilclubs erhalten Sie oftmals Unterstützung bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs und können zahlreiche Hilfen der Clubs in Anspruch nehmen.
- Allgemeiner deutscher Automobilclub (ADAC), Tel: 0180/222 22 22
- Automobilclub von Deutschland (AvD), Tel: 0180/216 25 16
- Autoclub Europa (ACE), Tel: 0180/233 66 77
Psychotherapeutische Hilfe
Häufig bedeutet ein Unfall und ein schwer verletzter Angehöriger eine extreme Überforderung, die mit Ängsten, Sorgen und Verzweiflung verbunden ist. Ein rein passives Hinnehmen dieser Belastungssituation ist in den meisten Fällen nicht angeraten.
Es hat sich für viele Angehörige bewährt, Ängste und Befürchtungen auszusprechen. Manchmal reicht es aber nicht aus, sich mit Familienangehörigen oder Freunden auszutauschen. Dann ist in der Regel ein Gespräch mit Ihrem Arzt oder die fachliche Hilfe eines Psychologen, Psychiaters oder Psychotherapeuten sinnvoll.
Trauerbewältigung
Wenn ein geliebter Mensch in Ihrer Umgebung schwer verletzt wird oder gar stirbt, ist Trauer eine völlig gesunde und angemessene Reaktion. Die Trauer geht häufig einher mit:
- Unverständnis („Wieso musste das gerade meinem geliebten Menschen passieren?“),
- Selbstvorwürfen („Hätte ich nicht besser ...“!)
- Leugnen („Nein, das ist nicht passiert!“)
Häufig folgt erst später ein Akzeptieren der Situation, dem dann eine konstruktive Phase der Bewältigung folgen kann.
Lassen Sie sich von Menschen unterstützen, die Erfahrung mit Trauerarbeit haben. Es hilft, über Gefühle zu sprechen – etwa mit Seelsorgern, Pfarrern, Psychotherapeuten oder vertrauten Personen. Allein zu bleiben fällt in dieser Situation schwer und kann zu Depressionen führen. Auch im Internet gibt es Hilfsangebote, doch das persönliche Gespräch ist meist die größte Unterstützung.
Rehabilitation
Rehabilitation nach einem Verkehrsunfall
Die ersten Schritte zurück ins Leben kosten viel Kraft. Man muss akzeptieren, dass der eigene Körper nicht so kann wie man will und alles unendlich viel Geduld erfordert. Das tägliche Training ist anstrengend und Fortschritte stellen sich wohlmöglich erst langsam ein.
Zum Glück gibt es sehr viele einfühlsame Profis, die einen bei diesem schweren Weg begleiten und sich mit Ihnen über jeden kleinen Erfolg freuen. Neben den Übungen helfen auch die Gespräche dabei, seinen neuen Platz im Leben zu finden.
Nach dem Krankenhaus: Der Weg zur Rehabilitation
Nach der Akutversorgung wird der Patient bald in eine Rehabilitationseinrichtung verlegt. Wichtig: Gesetzlich besteht ein Wunsch- und Wahlrecht, dem der Kostenträger bei berechtigten Gründen nachkommen muss.
Oft sind geeignete Einrichtungen nicht in Wohnortnähe verfügbar, Kompromisse sind nötig. Ziel der Reha ist die Wiedereingliederung in Schule, Beruf und Alltag. Der Sozialdienst der Einrichtung und ggf. der Reha-Manager der Berufsgenossenschaft unterstützen bei allen Schritten.
Rehabilitationsdienstleister
Oftmals wird als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rehabilitation ein Rehabilitationsdienstleister eingeschaltet. Der Rehabilitationsdienstleister wird von den Haftpflichtversicherungen und anderen Kostenträgern beauftragt.
Die Versicherungen bezahlen die Leistungen, damit Sie nach einem Unfall so bald wie möglich Ihr gewohntes Leben wieder aufnehmen können. Sollte das aufgrund der schweren Verletzungen nicht möglich sein, erfolgen Maßnahmen mit dem Ziel, die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben wieder herzustellen.
Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
Der MDK hat die Aufgabe, in einem Pflegegutachten die Pflegebedürftigkeit eines Menschen festzustellen. Der MDK ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Im MDK arbeiten Ärzte oder Pflegefachkräfte. Bei seinem Besuch versucht der Gutachter des MDK, sich ein möglichst genaues Bild von der Lage des Pflegebedürftigen zu machen. Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
- hauswirtschaftliche Versorgung
Das Ergebnis der Begutachtung wird von der Pflegekasse zur Berechnung der Pflegestufe genutzt. Die Pflegebedürftigen haben das Recht, das Gutachten jederzeit einzusehen. Anhand des Gutachtens kann geprüft werden, welche Zeitanteile der Gutachter für welche Hilfestellungen zu Grunde legt. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern, besteht jederzeit die Möglichkeit eine erneute Überprüfung durch den MDK zu beantragen.
Hilfe im Alltag
Wie geht es nach einem Verkehrsunfall weiter?
Der Verkehrsunfall hat mit seinen Folgen Ihr Leben und das Ihrer Angehöriger durcheinandergewirbelt und Sie stehen wohlmöglich vor vielen neuen Herausforderungen. Sie werden dafür Unterstützung benötigen, damit Sie möglichst unabhängig und selbständig leben können.
Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO) hilft schnell und unbürokratisch bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfälle.
Finanzielle Hilfe zur Pflege
Wenn Unfallopfer und ihre Angehörigen die notwendige Pflege nicht oder nur teilweise finanzieren können und ein entsprechender Kostenträger wie beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine Berufsgenossenschaft zuständig sind, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen.
Anspruchsberechtigt sind Unfallopfer die nicht pflegeversichert sind oder deren Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt, bei denen die Pflegekassenleistung nicht ausreicht oder bei denen der Pflegebedarf weniger als sechs Monate lang bestehen wird.
Haushaltshilfe nach Unfall
Kann ein Unfallopfer seinen Haushalt nicht alleine führen oder Angehörige durch Pflege nicht mehr ihr eigenes Zuhause managen, kann Unterstützung durch eine Haushaltshilfe beantragt werden. Sie übernimmt Tätigkeiten wie Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Reinigung oder Wäschepflege. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und kann eingeschränkt sein, wenn der Haushalt teilweise weitergeführt werden kann (z. B. durch andere Haushaltsmitglieder zeitweise).
Anspruch besteht nach § 38 SGB V bei Krankenhausaufenthalt, Reha-Maßnahmen, Vorsorge oder Mutter-Kind-Kur, wenn die Haushaltsführung dadurch nicht möglich ist. Voraussetzung: Ein Kind unter 12 Jahren lebt im Haushalt und niemand sonst kann ihn führen. Bei behinderten, hilfebedürftigen Kindern gilt die Altersgrenze nicht.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die kranken oder pflegebedürftigen Menschen Heilung, Genesung oder ein erleichtertes Leben ermöglichen. Sie werden meist vom Arzt verschrieben, müssen aber vom Pflegebedürftigen oder Angehörigen besorgt werden. Je nach Unfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten.
Dazu zählen z. B.: Inkontinenzmaterialien, spezielles Verbandsmaterial, Lagerungs- oder Gelkissen, Rollstühle, Rollatoren und andere alltagsunterstützende Hilfsmittel. Rollstühle erfordern fachgerechte Anpassung an Behinderung und Körpermaße. Elektrorollstühle kommen zum Einsatz, wenn Selbstantrieb nicht möglich ist. Eine kompetente Beratung durch Hersteller ist empfehlenswert.
Prothesen/Orthesen
Die Versorgung und das Gehen mit einem orthopädischen Hilfsmittel stellt für viele Patienten die einzige Möglichkeit dar, selbständig ihren Alltag zu bewältigen. Ohne ihre Orthese oder Prothese wäre dies nur schwer oder gar nicht realisierbar. Die Verordnung erfolgt über den behandelnden Arzt.
Unterschied zwischen einer Prothese und einer Orthese: Eine Orthese (Kurzwort aus orthopädisch und Prothese) unterstützt eine eingeschränkte Funktion, eine Prothese ersetzt ein abgetrenntes Körperglied.
Fahrzeugumbau
Trotz Einschränkung mobil bleiben, um am (Erwerbs-)Leben teilhaben zu können, ist für Betroffene sehr wichtig. Alle Fahrzeugtypen lassen sich entsprechend individueller Bedürfnisse umrüsten auf Hand- oder Sprachsteuerung, Fußlenkung oder andere digitale Bedienelemente. Für ein umgerüstetes Auto benötigt man meist eine neue Fahrerlaubnis mit Theorie und Praxis, auch dafür entstehen Kosten.
Für eine Kostenübernahme rund um den Fahrzeugumbau gibt es konkrete Ansprüche, aber auch Möglichkeiten einer Förderung. Klären Sie also vorher die Finanzierung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags und stellen einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger.
Spendenkonto
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE80 3205 0000 0059 3906 41
BIC: SPKRDE33XXX
Hilfreiche Links
notfallseelsorge.de
psychotraumatologie-aktuell.de
traumahilfe-ev.de
trauma-info.de
Schnell Kontakt
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