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Hilfe im Alltag nach Verkehrsunfall

Hilfe im Alltag nach Verkehrsunfall

 

Der neue Alltag – Leben mit Unterstützung

 

Der Verkehrsunfall hat mit seinen Folgen Ihr Leben und das Ihrer Angehöriger durcheinandergewirbelt und Sie stehen wohlmöglich vor vielen neuen Herausforderungen. Sie werden dafür Unterstützung benötigen, damit Sie möglichst unabhängig und selbständig leben können.

Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO) hilft schnell und unbürokratisch bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfälle.

Finanzielle Hilfe zur Pflege

Wenn Unfallopfer und ihre Angehörigen die notwendige Pflege nicht oder nur teilweise finanzieren können und ein entsprechender Kostenträger wie beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine Berufsgenossenschaft zuständig sind, haben Sie die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege zu beantragen.

 

Anspruchsberechtigt sind Unfallopfer die nicht pflegeversichert sind oder deren Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I liegt, bei denen die Pflegekassenleistung nicht ausreicht oder bei denen der Pflegebedarf weniger als sechs Monate lang bestehen wird.

Haushaltshilfe nach Unfall

Wenn ein Unfallopfer infolge einer Verletzung seinen Haushalt nicht alleine führen kann oder Angehörige aufgrund der Pflege des Unfallopfers der Führung ihres eigenen Haushaltes nicht mehr nachkommen können, haben sie die Möglichkeit,  Unterstützung durch eine Haushaltshilfe zu beantragen. Die Haushaltshilfe umfasst alle Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören, wie z. B. Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Wohnungsreinigung, Kleiderpflege etc. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem individuellen, tatsächlichen Hilfebedarf. Kann der Haushalt nur noch teilweise weitergeführt werden oder ist zu bestimmten Zeiten die Haushaltsführung durch eine andere Person des Haushalts möglich (z. B. Wochenende, Urlaub des Lebenspartners), so können die Leistungen nur in eingeschränktem Umfang beansprucht werden.

 

Leistungsgrundlage ist § 38 Sozialgesetzbuch V (SGB V). Anspruch auf Haushaltshilfe kann wegen Krankenhausbehandlung, medizinischer Vorsorgeleistungen, einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme oder wegen einer Mutter-Kind-Kur bestehen, wenn wegen einer dieser Leistungen die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist. Auch wenn aus medizinischen Gründen die Mitaufnahme mit einem Kind im Krankenhaus notwendig ist, besteht Anspruch auf Haushaltshilfe.
Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und keine andere Person, die im Haushalt lebt, diesen weiterführen kann. Eine Ausnahme hiervon bilden Kinder, die behindert und auf Hilfe angewiesen sind. In diesen Fällen gilt die Altersgrenze nicht.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind alle Gegenstände, die in medizinischer oder pflegerischer Hinsicht notwendig werden, um einem kranken oder pflegebedürftigen Menschen zur Heilung, Genesung oder zu einem erträglicheren Dasein verhelfen können. Sie werden in der Regel vom Arzt verschrieben, müssen aber vom Pflegebedürftigen bzw. seinen Angehörigen selbst besorgt werden. Je nach Unfallhergang übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für medizinisch notwendige Pflegehilfsmittel.

 

Hierzu zählen beispielsweise

 

 

  • Inkontinenzmaterialien
  • spezielles Verbandsmaterial
  • Lagerungskissen
  • Gelkissen
  • Rollstühle

 

Alle Rollstuhlarten erfordern eine auf die Behinderung, die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Patienten abgestimmte fachmännische Anpassung. Den Standardrollstuhl bewegen Sie selbst per Hand oder durch einen Helfer. Die Fortbewegung erfordert ausreichend Muskelkraft und ist für eine kurzzeitige Nutzung geeignet. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, die sich überwiegend durch das verarbeitete Material unterschieden. Ein Elektrorollstuhl wird verordnet, wenn es nicht möglich ist, den Rollstuhl aus eigener Kraft anzutreiben. Entscheidend ist die optimale Anpassung des Rollstuhls an die Körpermaße des Unfallopfers. Hier empfiehlt sich die ausführliche Beratung eines kompetenten Hilfsmittelherstellers.

 

  • Rollatoren
  • andere Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die angesichts des Gesundheitszustands des pflegebedürftigen Menschen erforderlich sind.

Prothesen/Orthesen

Die Versorgung und das Gehen mit einem orthopädischen Hilfsmittel stellt für viele Patienten die einzige Möglichkeit dar, selbständig ihren Alltag zu bewältigen. Ohne ihre Orthese oder Prothese wäre dies nur schwer oder gar nicht realisierbar. Die Verordnung erfolgt über den behandelnden Arzt.

 

Unterschied zwischen einer Prothese und einer Orthese: Eine Orthese (Kurzwort aus orthopädisch und Prothese) unterstützt eine eingeschränkte Funktion, eine Prothese ersetzt ein abgetrenntes Körperglied.

Fahrzeugumbau

Trotz Einschränkung mobil bleiben, um am (Erwerbs-)Leben teilhaben zu können, ist für Betroffene sehr wichtig. Alle Fahrzeugtypen lassen sich entsprechend individueller Bedürfnisse umrüsten auf Hand- oder Sprachsteuerung, Fußlenkung oder andere digitale Bedienelemente. Für ein umgerüstetes Auto benötigt man meist eine neue Fahrerlaubnis mit Theorie und Praxis, auch dafür entstehen Kosten. Für eine Kostenübernahme rund um den Fahrzeugumbau gibt es konkrete Ansprüche, aber auch Möglichkeiten einer Förderung. Klären Sie also vorher die Finanzierung auf Grundlage eines Kostenvoranschlags und stellen einen Antrag bei dem zuständigen Kostenträger.