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Rehabilitation nach einem Verkehrsunfall

Rehabilitation nach einem Verkehrsunfall

 

Die ersten Schritte zurück ins Leben kosten viel Kraft. Man muss akzeptieren, dass der eigene Körper nicht so kann wie man will und alles unendlich viel Geduld erfordert. Das tägliche Training ist anstrengend und Fortschritte stellen sich wohlmöglich erst langsam ein. Zum Glück gibt es sehr viele einfühlsame Profis, die einen bei diesem schweren Weg begleiten und sich mit Ihnen über jeden kleinen Erfolg freuen. Neben den Übungen helfen auch die Gespräche dabei, seinen neuen Platz im Leben zu finden.  

Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO) hilft schnell und unbürokratisch bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfälle.

Nach dem Krankenhaus: Der Weg zur Rehabilitation

Nach der Akutversorgung werden die Ärzte eine baldige Verlegung des Patienten in eine Rehabilitationseinrichtung veranlassen. Der Einfluss der Kostenträger auf die Auswahl einer geeigneten Rehabilitationseinrichtung hat stark zugenommen. Für Sie ist wichtig, dass Ihr verunfallter Angehöriger aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Wunsch- und Wahlrecht besitzt, dem der Kostenträger bei berechtigten Gründen nachkommen muss.

 

Oftmals befinden sich in unmittelbarer Nähe Ihres Wohnortes aber keine geeigneten Rehabilitationseinrichtungen. Hier müssen Kompromisse gefunden werden. Sie sollten bedenken, dass die Verlegung auch in ein weiter entfernt liegendes Rehabilitationszentrum häufig hilfreicher für den Patienten ist, als langes Warten auf einen Platz in Wohnortnähe.
Ziel dieser Behandlungsphase ist eine weitestgehende Wiedereingliederung in Schule, Beruf und/oder Alltag. Deshalb sollte, in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst der Rehabilitationseinrichtung und der Arbeits- bzw. Schulverwaltung, geprüft werden, welche weiteren Schritte in Fragen kommen.
Bei Berufsunfällen steht Ihnen der Reha-Manager der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft in allen Fragen zur Seite.

Rehabilitationsdienstleister

Oftmals wird als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rehabilitation ein Rehabilitationsdienstleister eingeschaltet. Der Rehabilitationsdienstleister wird von den Haftpflichtversicherungen und anderen Kostenträgern beauftragt. Die Versicherungen bezahlen die Leistungen, damit Sie nach einem Unfall so bald wie möglich Ihr gewohntes Leben wieder aufnehmen können. Sollte das aufgrund der schweren Verletzungen nicht möglich sein, erfolgen Maßnahmen mit dem Ziel,  die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben wieder herzustellen.

Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der MDK hat die Aufgabe, in einem Pflegegutachten die Pflegebedürftigkeit eines Menschen festzustellen. Der MDK ist eine unabhängige Gemeinschaftseinrichtung aller gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen. Im MDK arbeiten Ärzte oder Pflegefachkräfte. Bei seinem Besuch versucht der Gutachter des MDK, sich ein möglichst genaues Bild von der Lage des Pflegebedürftigen zu machen. Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien:

 

 

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • hauswirtschaftliche Versorgung

 
 
Das Ergebnis der Begutachtung wird von der Pflegekasse zur Berechnung der Pflegestufe genutzt. Die Pflegebedürftigen haben das Recht, das Gutachten jederzeit einzusehen. Anhand des Gutachtens kann geprüft werden, welche Zeitanteile der Gutachter für welche Hilfestellungen zu Grunde legt. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtern,  besteht jederzeit die Möglichkeit eine erneute Überprüfung durch den MDK zu beantragen.