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Für schwerverletzte Opfer im Straßenverkehr ist es wichtig, den richtigen Weg zum Recht zu finden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dieser Weg sollte zu einem spezialisierten Anwalt führen (Verkehrs- und Schadensersatzrecht). Betroffene oder deren Angehörige sollten sich daher nach Kompetenz und Erfahrung auf diesem Gebiet erkundigen.
Die Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V. (DIVO) hilft schnell und unbürokratisch bei Fragen rund um das Thema Verkehrsunfälle.
Bei im Straßenverkehr erlittenen Verletzungen sind die folgenden gesetzlichen Regelungen zu beachten:
Bei Ansprüchen auf soziale Leistungen (zum Beispiel Pflege) ist auch das Sozialgesetzbuch (SGB) zu beachten.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass nicht alle in Betracht kommenden Ansprüche von den betroffenen Opfern oder ihren Anwälten geltend gemacht werden. Dazu einige Beispiele:
Fazit: Nicht abgefundene Ansprüche sollten und können oftmals mit Hilfe eines erfahrenen Fachanwaltes auch noch nach Jahren durchgesetzt werden.
Der Anspruch auf Schadensersatz bei erlittenen Verletzungen ist auf den vollständigen Ausgleich des entstandenen materiellen Schadens gerichtet. Darüber hinaus ist für immaterielle Schäden, zum Beispiel Schmerzen, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
In der Schadensabwicklung und auch in der Rechtsprechung besteht eine Tendenz zu höheren Schmerzensgeldern. Inzwischen werden Schwerstverletzten Schmerzensgelder von 500.000 bis 600.000 Euro gezahlt.
Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sind über das Amtsgericht geltend zu machen. Ab einem Streitwert von 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt: Sie dürfen nicht selbst klagen, sondern müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Es ist wichtig, einen Anwalt zu finden und zu beauftragen, der Kompetenz und Erfahrung bei der Durchsetzung von Ansprüchen von Schwerstverletzten hat. Mitglieder der DIVO erhalten eine kostenfreie Erstberatung. Als Opfer eines Straßenverkehrsunfalls hat man Anspruch auf Kostenerstattung. Ein Anwalt ist dabei sehr oft hilfreich. Je schwerer die Unfallfolgen sind, um so eher lohnt es sich, zunächst einen Anwalt zu befragen. DIVO hilft dabei einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden. Ausdrücklich weisen wir jedoch darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung durchführen.
Bei der Schadensbeurteilung ist das Finden eines wirklich unabhängigen Gutachters eines der Hauptprobleme. Er sollte nicht versicherungsorientiert arbeiten. DIVO erarbeitet zur Zeit eine Liste von Sachverständigen, die als nicht versicherungsorientiert eingeschätzt werden.